Gewaltprävention in der Pflege

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist die am stärksten versteckte Form der Gewalt. Viele Vorfälle bleiben im Verborgenen. Sie kommt auch in der Pflege nicht nur ausnahmsweise vor. Dabei können die Folgen schwerwiegend sein. Pflegebedürftige Menschen sind dabei besonders verletzlich und schutzbedürftig. Entsprechend wichtig ist die Prävention.

Was ist sexualisierte Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen?

Sexualisierte Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen sind sie betreffende und von ihnen unerwünschte Handlungen oder Kontakte mit sexuellem Bezug. Das gilt auch, wenn eine Person ihren Willen nicht äußern oder die Situation nicht einschätzen kann. Dann ist ihr mutmaßlicher Wille zu berücksichtigen.

Sexualisierte Gewalt kann von allen Personen ausgehen, mit denen pflegebedürftige Menschen Kontakt haben, etwa Angehörige, professionell Pflegende oder Besucherinnen und Besucher aus der Familie, dem Freundeskreis oder von ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten. In Pflegeheimen können zudem andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder Einrichtungspersonal sexualisierte Gewalt ausüben. Auch andere Personen wie Ärztinnen und Ärzte, externe Dienstleister oder Fremde können Täterinnen und Täter sein.

Beispiele für Formen sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt kann in vielfältiger Weise stattfinden, etwa durch Körperkontakt, mit Worten oder Gesten. Auch einvernehmliche Sexualität nicht zuzulassen oder sexuelle Bedürfnisse lächerlich zu machen, gehört dazu.

  • Missachtung der Schamgefühle, etwa jemand unnötig lange entblößt lassen
  • respektlose, erniedrigende oder anzügliche Aussagen/Fragen
  • entwürdigende Aufnahmen, zum Beispiel ein entblößtes Gesäß fotografieren
  • schamloses Verhalten wie Sexualkontakt fordern, starren, öffentlich onanieren
  • unangemessene oder ungewollte Berührungen bei der Pflege
  • unerwünschte Zuwendung, unter anderem Umarmungen, Küsse
  • Eingriff in die Intimsphäre, etwa ungefragt mit ins Bett legen
  • massive Übergriffe, zum Beispiel Vergewaltigung

Sexualisierte Gewalt muss nicht absichtlich geschehen oder sexuell motiviert sein. Was jemand als sexualisierte Gewalt empfindet, hängt beispielsweise von Erfahrungen, Einstellungen, der Kultur oder dem Kontext ab. Es kann sein, dass sexualisierte Gewalt deswegen nicht erkannt, bemerkt oder ernst genommen wird.

Wie häufig ist sexualisierte Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen?

Sexualisierte Gewalt wird als die versteckteste Form der Gewalt gegen ältere Menschen angesehen. Bisher gibt es keine verlässlichen Zahlen dazu, wie häufig sexualisierte Gewalt gegen ältere pflegebedürftige Menschen in Deutschland vorkommt.

Das liegt vor allem daran, dass oft nur ein kleiner Teil davon bekannt wird. Pflegebedürftige Menschen können sich mitunter nicht mitteilen. Eventuell wollen sie aus Scham oder Angst nicht von Vorfällen berichten oder diese polizeilich anzeigen.

Hinweise zum Auftreten sexualisierter Gewalt in der stationären Pflege liefern Ergebnisse einer quantitativen Befragung in Pflegeheimen im Rahmen des Projekts Sexualisierte Gewalt in der stationären Langzeitpflege (SeGEL): Darin gaben 25 Prozent der rund 1.000 befragten Leitungspersonen an, dass sie sich an mindestes einen Fall sexuell unangemessenen Verhaltens in den letzten 12 Monaten erinnern können. 22 Prozent nannten sexualisierte Gewalt durch andere Bewohnerinnen und Bewohner, 2 Prozent durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und 2 Prozent durch Angehörige, Besucherinnen oder Besucher. Jedoch ist auch hier – wie prinzipiell in wissenschaftlichen Studien zu Gewalt in der Pflege – von einer Unterschätzung der Häufigkeit auszugehen.

Demenz gilt als besonderer Risikofaktor dafür, von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein – wenn auch hierzu ebenfalls nur wenige spezifische Studien vorliegen.

Was kann zu sexualisierter Gewalt beitragen?

Für Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen gibt es vielfältige Ursachen, die unter anderem persönlich, kulturell, strukturell oder prozessual begründet sein können. Dazu gehören zum Beispiel Respektlosigkeit, fehlendes Problembewusstsein und psychische Erkrankungen. Diese können auch zu sexualisierter Gewalt beitragen.

Darüber hinaus gibt es weitere Einflussfaktoren sowie spezifische Ursachen: Zum Beispiel können körperliche Bedürfnisse nach Intimität sowie Nebenwirkungen von Medikamenten zu sexuell enthemmtem Verhalten oder Übergriffen führen. Gleiches gilt für krankheitsbedingte Verhaltensweisen, etwa bei Demenz. Intimgrenzen sowie das Recht pflegebedürftiger Menschen auf eine selbstbestimmte Sexualität können durch fehlende Privatsphäre oder mangelnde Akzeptanz verletzt werden. Dazu können auch biografisch, religiös oder kulturell begründete Scham, Tabus, Intoleranz, und Altersbilder beitragen. Mangelndes Wissen Pflegender über Formen und Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt sowie Zeitdruck, Gleichgültigkeit und Routinen bei der Pflege können ebenfalls Ursachen für Grenzverletzungen sein. In der professionellen Pflege kann dies auch in einer mangelnden Sicherheitskultur in der Einrichtung begründet sein.

Im Pflegeheim kann zudem die räumliche Situation zu Gewalt beitragen, beispielsweise wenn der Zugang zu Zimmern unbeobachtet möglich ist.

Was kann auf sexualisierte Gewalt hindeuten?

Es gibt einige Anzeichen, die auf sexualisierte Gewalt hindeuten können. Körperliche Spuren können insbesondere Verletzungen wie Blutergüsse, Reizungen, Blutungen im Brust- oder Intimbereich sein sowie daraus resultierende Probleme beim Laufen oder Sitzen. Weiterhin können zerrissene oder blutige Unterwäsche oder ungeklärte Geschlechtskrankheiten auf sexualisierte Gewalt hindeuten.

Außerdem können sich Veränderungen im Verhalten zeigen. Zum Beispiel werden Opfer sexualisierter Gewalt möglicherweise gleichgültig, zurückgezogen, suizidal, ängstlich, scheu, schreckhaft, übererregt, aggressiv, besonders schamhaft oder abwehrend bei Pflegemaßnahmen.

Anzeichen sollten genau abgeklärt werden. Es können auch andere Ursachen für Symptome vorliegen, etwa eine Erkrankung. Eventuell verändert sich das Verhalten nur im Beisein bestimmter Personen oder in gewissen Situationen.

Was trägt zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum Schutz bei?

Maßnahmen sollten vielgestaltig sein und sich an den relevanten Einflussfaktoren ausrichten. Für die Umsetzung können sich alle an der Pflege beteiligten Personen einsetzen. Zentral dabei ist eine eindeutige Haltung für eine gewaltfreie Pflege.

Das Bewusstsein für sexualisierte Gewalt in der Pflege und deren Erscheinungsformen ist eine wichtige Voraussetzung für die Prävention und für den Schutz pflegebedürftiger Menschen. Organisationen und ihren Mitarbeitenden kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Dabei ist auch eine respektvolle Einstellung gegenüber individuellen Scham- und Intimgrenzen sowie der sexuellen Selbstbestimmung älterer pflegebedürftiger Menschen von Bedeutung.

Um sexualisierter Gewalt entgegenzuwirken, sind Wissen und Kompetenzen aus verschiedenen Bereichen zentral. Dies umfasst zum Beispiel Kenntnisse zu krankheitsbedingtem Verhalten, möglichen Anzeichen und praktischen Maßnahmen, um Vorfällen vorzubeugen und mit kritischen Situationen angemessen umzugehen. Dazu können Schulungen, Fortbildungen und Trainings beitragen. Das ZQP bietet hierzu Tipps für professionell Pflegende sowie kostenfreies Arbeits- und Schulungsmaterial für Organisationen.

Eine gewaltpräventive Kultur in Organisationen und entsprechende Prozesse und Instrumente gelten als wesentlich, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen. Zwar besteht zur Wirksamkeit von entsprechenden Methoden und Konzepten sowie zu deren nachhaltiger Implementierung noch großer Forschungsbedarf, es gibt aber Hinweise darauf, dass insbesondere Maßnahmen, die für das Thema sensibilisieren und dazu praxisnah schulen, zur Prävention sexualisierter Gewalt beitragen können. Zu diesem Themenschwerpunkt hat das ZQP Schulungsmaterial für die stationäre Pflege entwickelt. Daneben beschreibt das ZQP mögliche Maßnahmen zur Gewaltprävention.

Für den Schutz pflegebedürftiger Menschen kommt es darauf an, aufmerksam gegenüber Anzeichen zu sein und einem Verdacht immer sensibel nachzugehen. Bei akuten Vorkommnissen muss sofort eingegriffen werden. Jede Person, die Kontakt mit pflegebedürftigen Menschen hat, kann zu ihrem Schutz bei Gewalt beitragen. Das ZQP bietet konkrete Informationen zum Vorgehen bei Gewaltvorfällen.

Tipps für professionell Pflegende

Sexualisierter Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen vorbeugen

Professionell Pflegende können sich auf vielfältige Weise für die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen einsetzen. Dies schließt unter anderem den sensiblen Umgang mit Intimgrenzen und Sexualität ein. Leitungspersonen tragen dabei maßgeblich zur Organisationskultur und zur Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen bei.

Jedem Verdacht von Gewalt gegen einen pflegebedürftigen Menschen sollte individuell angemessen nachgegangen werden. Bei akuter Gefahr gilt es umgehend einzugreifen. Bei körperlichen Verletzungen und massiven Vorfällen wie Vergewaltigung sollte die Polizei und im Notfall der Rettungsdienst gerufen werden. Des Weiteren ist die Abstimmung mit zuständigen Personen und die sorgfältige Dokumentation von Beobachtungen und Gewaltvorkommnissen wichtig. Informieren Sie sich zu relevanten Maßnahmen in den ZQP-Tipps Vorgehen bei Gewaltvorfällen.

Zu einer gewaltpräventiven Kultur gehört es, sexuelle Bedürfnisse älterer pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu wahren.

  • Reflektieren Sie Ihren Umgang mit Scham sowie eigenen und fremden Intimgrenzen. Beachten Sie die individuellen Intimgrenzen der Bewohnerinnen und Bewohner.
  • Bieten Sie vertrauensvolle Gespräche, Ermutigung und Unterstützung bei Problemen mit Intimgrenzen oder sexuellen Bedürfnissen an.
  • Ermöglichen Sie auf Wunsch gleichgeschlechtliche Pflege.
  • Schützen Sie die Privatsphäre. Klopfen Sie zum Beispiel vor dem Eintreten an. Schließen Sie die Tür bei der Körperpflege. Sprechen Sie nicht im Beisein Anderer über intime Themen. Entschuldigen Sie sich für versehentliche Störungen bei sexuellen Handlungen.
  • Sprechen Sie Beobachtungen sachlich und feinfühlig an, zum Beispiel Unachtsamkeit bei der Pflege. Versuchen Sie dabei, direkte Vorwürfe zu vermeiden.
  • Helfen Sie, Grenzen aufzuzeigen und das Recht auf Intimsphäre einzufordern.
  • Ermutigen Sie pflegebedürftige Menschen dazu, Beobachtungen und Vorfälle mitzuteilen. Informieren Sie über zuständige Ansprechpersonen sowie das geeignete Vorgehen bei Verdacht oder Vorfällen. Vermitteln Sie auf Wunsch psychologische Hilfe bei Gewalterfahrungen.
  • Weisen Sie auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen darauf hin, wenn ihr Verhalten von anderen als sexuell belästigend wahrgenommen werden könnte.
  • Greifen Sie bei Gewaltvorfällen sofort ein, aber handeln Sie bedacht. Denn nicht jede Situation ist auf den ersten Blick eindeutig. Beispielsweise kann ein intimer Kontakt zwischen pflegebedürftigen Menschen einvernehmlich sein. Bei der Einschätzung kann helfen, sich zu fragen: Fühlt sich die Person wohl? Wäre sie in der Lage, sich der Situation zu entziehen? Was könnte dem intimen Kontakt entgegenstehen?
  • Klären Sie über krankheits- oder arzneimittelbedingte Verhaltensweisen von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen auf.
  • Ermöglichen Sie in stationären Pflegeeinrichtungen einvernehmliche körperliche Nähe, etwa Tanznachmittage oder durch Rückzugsorte für Paare.
  • Respektieren Sie sexuelle Bedürfnisse. Maßregeln oder scherzen Sie beispielsweise nicht über den Besitz von Pornoheften oder Selbstbefriedigung.
  • Unterstützen Sie falls nötig dabei, Hilfsmittel wie einen Vibrator zu beschaffen. Eventuell kommt es auf Wunsch infrage, Kontakte für Sexualassistenz zu vermitteln.

Die Kultur, die Strukturen und Prozesse einer Einrichtung haben Einfluss auf die Prävention von sexualisierter Gewalt und den Umgang damit. Alle Beschäftigten sowie insbesondere Leitungspersonen tragen hierzu bei. Zentral ist eine offene, respektvolle und vertrauensvolle Kommunikation.

  • Tragen Sie dazu bei, Prozesse in der Pflegeeinrichtung oder in dem Pflegedienst zu verbessern. Konkrete Hinweise finden Sie bei den Tipps, um Gewalt vorzubeugen.
  • Regen Sie an, Handlungsrichtlinien zum respektvollen Umgang mit Sexualität und zum Schutz der Privatsphäre in einem Verhaltenskodex festzuhalten. Beziehen Sie bei der Entwicklung die Bewohnerinnen und Bewohner sowie pflegende Angehörige ein.
  • Schlagen Sie vor, im Team ein gemeinsames Verständnis von sexualisierter Gewalt und gewaltfreier Pflege zu entwickeln.
  • Setzen Sie sich für die Akzeptanz von unterschiedlichen sexuellen Orientierungen ein.
  • Regen Sie bei Ihren Vorgesetzten an, mögliche Risiken für das Auftreten sexualisierter Gewalt systematisch zu erfassen, beispielsweise: War jemand bereits sexuell übergriffig? Bestehen Ängste oder Gewalterfahrungen? Können umgebungsbezogene Risiken in stationären Pflegeeinrichtungen oder Wohngemeinschaften entschärft werden, zum Beispiel durch bessere nächtliche Beleuchtung?
  • Reflektieren Sie den professionellen Umgang mit sexuell unangemessenem und übergriffigem Verhalten. Nutzen Sie Methoden im Team wie Fallbesprechungen, Supervision oder Kollegiale Beratung.
  • Legen Sie gemeinsam klare Meldewege fest, etwa über einen anonymen Briefkasten oder feste Ansprechpersonen.
  • Stimmen Sie das grundsätzliche Vorgehen bei Gewaltvorfällen im Team, mit Vorgesetzten und gegebenenfalls der für Gewaltprävention beauftragten Person ab. In konkreten Fällen sollten die pflegebedürftige Person und eventuell Angehörige einbezogen werden. Dabei sind die Garantenpflicht und die Schweigepflicht individuell zu beachten.
  • Setzten Sie sich dafür ein, Vorfälle lösungsorientiert, transparent und konsequent aufzubereiten. Ein systematisches Vorgehen trägt auch dazu bei, Ursachen, Auslöser und Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren und systematische Maßnahmen zur Gewaltprävention einzuleiten.

Zur Prävention und zum angemessenen Umgang mit sexualisierter Gewalt tragen Wissen und praktische Kompetenzen bei. Zudem kann es hilfreich sein, Rat bei anderen Fachleuten einzuholen.

  • Informieren Sie sich über Formen, Ursachen, Risiken und Anzeichen sexualisierter Gewalt sowie über krankheitsbedingte Einflussfaktoren auf sexualisiertes Verhalten, zum Beispiel durch Demenz oder Medikamente. Holen Sie dazu auch ärztlichen Rat ein.
  • Nutzen Sie Schulungsangebote zum Umgang mit herausfordernden Pflegesituationen. Trainieren Sie etwa den Umgang mit unangemessenem Verhalten sowie sexueller Erregung bei der Pflege. Üben Sie die Kommunikation über sensible Themen und in kritischen Situationen.
  • Lassen Sie sich zu kultureller, religiöser, geschlechtlicher und sexueller Vielfalt schulen.
  • Informieren Sie sich über mögliche Folgen früherer Gewalterfahrungen, etwa Trauma.
  • Wenden Sie sich an spezialisierte Stellen wie Krisentelefone, die bei Problemen mit Gewalt und auch im Notfall helfen können.
  • Holen Sie Rat bei offiziellen Stellen ein. Informieren Sie diese bei anhaltenden Problemen. Das ist auch anonym und telefonisch möglich.

Hinweise für die professionelle Pflege

Wissensressourcen zur Gewaltprävention

Für Mitarbeitende in Pflegeorganisationen gibt es spezifische Schulungen und Trainings, unter anderem vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Relevante Themenbereiche sind zum Beispiel: Umgang mit schwierigen Symptomen bei Menschen mit Demenz, Qualifizierung von Gewaltschutzbeauftragten sowie zum Einsatz von Methoden wie Kollegiale Beratung, Supervision oder Fallbesprechung. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bildet zu den Themen Erstbetreuung bei Gewaltvorfällen und Konfliktmanagement fort.

Weitere Informationen für die Pflegepraxis

  • Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn: Broschüre mit Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Altenhilfe
  • Malteser Deutschland: Malteser Schutzkonzept zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt
  • Deutscher Caritasverband: Leitlinien für den Umgang mit sexualisierter Gewalt

Der Umgang mit Aggression und Gewalt ist Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dies schließt auch sexualisierte Gewalt ein. Pflegeorganisationen sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Information und Beratung dazu bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) Frauen gegen Gewalt hat zu diesem Thema die Broschüre Was tun bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz? veröffentlicht.

Schulungsmaterial für die professionelle Pflege

Das ZQP stellt Schulungsmaterial für die professionelle Pflege bereit. Es bietet Wissen und praxisbezogene Anregungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und zum Umgang damit.

Weitere Beiträge des ZQP zum Thema Gewaltprävention in der Pflege

Das ZQP bietet wissenschaftsbasierte Informationen zum Thema Gewaltprävention in der Pflege. Dazu gehören Forschungsergebnisse, Arbeits- und Schulungsmaterialien für die professionelle Pflege sowie Informationsangebote für pflegende Angehörige.

Zuletzt aktualisiert: 11.07.2023 Nächste vollständige Überarbeitung: 11.07.2028