Stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind für viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland kurz oder längerfristige Lebensorte – meist auch ein Zuhause. Sie haben den Anspruch, dort ihren Bedürfnissen entsprechend gut versorgt zu werden, sicher zu sein und sich wohl fühlen zu können. Ihre Rechte auf Selbstbestimmung und Privatheit müssen beachtet werden. Hierzu gibt es für die stationären Pflegeeinrichtungen eine ganze Reihe verpflichtende konkrete Anforderungen unter anderem an die Qualität der Pflege. Neben Bundesgesetzen sind länder- und kommunenspezifische Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Gleichzeitig gibt es vielfältige Herausforderungen und Spannungsfelder in der stationären Pflege, die die Umsetzung der Ansprüche teilweise erschweren können. Dies betrifft zum Beispiel den ausgeprägten institutionellen Charakter vieler der Organisationen, das Zusammentreffen unterschiedlichster Bedürfnisse der zu versorgenden Menschen, steigende Kosten für die Versorgung sowie den erheblichen Mangel an professionell Pflegenden.

Welche Bedeutung hat die stationäre Pflege?

Wenn die Pflege in der eigenen Häuslichkeit nicht oder nicht ausreichend möglich ist, übernehmen stationäre Pflegeeinrichtungen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Dies kann teil- oder vollstationär sein. Zur teilstationären Pflege zählen Tagespflegeeinrichtungen, in der pflegebedürftige Menschen zeitweise im Tagesverlauf oder in der Nacht versorgt werden. Mit vollstationärer Pflege sind Einrichtungen gemeint, in denen für die Menschen vollumfassend, tags- und nachtsüber bei ständiger Anwesenheit einer verantwortlichen Pflegefachperson gesorgt wird.

In Deutschland sind derzeit rund 16.100 stationäre Pflegeeinrichtungen zugelassen. Davon leisten rund 11.400 dauerhafte vollstationäre Pflege für etwa 793.000 der insgesamt rund 5 Millionen offiziell pflegebedürftigen Menschen. Weitere rund 4.600 bieten teilstationäre Pflege in Form von Tagespflege an. Zudem gibt es einige Anbieter, die zugleich verschiedene teil- und vollstationäre Pflegeleistungen vorhalten.

Laut Pflegestatistik 2021 waren 72 Prozent der in vollstationären Einrichtungen versorgten Menschen über 80 Jahre, davon 37 Prozent über 90 Jahre. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei etwa 2,5 Jahren. Die meisten von ihnen sind hochgradig pflegebedürftig. So ist der Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern mit einem gemäß dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgestellten Pflegegrad 3 am größten, gefolgt vom Anteil mit Pflegegrad 4 und 5. Expertenschätzungen zufolge liegt bei mindestens über der Hälfte aller Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Einrichtungen eine Demenz vor. Dementsprechend sind die Versorgungsbedarfe pflegebedürftiger Menschen in der stationären Pflege in der Regel hochkomplex.

In der stationären Pflege waren laut Pflegestatistik 2021 rund 814.000 Mitarbeitende beschäftigt, davon rund 237.000 in Vollzeit (29 Prozent). 63 Prozent arbeiteten in Teilzeit. Den weiteren Anteil der Mitarbeitenden bildeten unter anderem Auszubildende, Praktikantinnen, Praktikanten und Freiwillige, etwa im Bundesfreiwilligendienst, für die unterschiedliche Arbeitszeitmodelle gelten können. 82 Prozent aller Mitarbeitenden in der stationären Pflege waren weiblich.

Die Beschäftigtenstruktur in der stationären Pflege ist von einem Berufemix geprägt: Die größte Gruppe bilden professionell Pflegende, insbesondere Pflegefachpersonen, zum Teil mit hochschulischer Pflegeausbildung. 23 Prozent von ihnen sind examinierte Altenpflegerinnen beziehungsweise -pfleger und 6 Prozent ausgebildet im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege. Die relativ neue Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann führten Ende 2021 weniger als 0,5 Prozent. Einen Anteil von 8 Prozent bilden Mitarbeitende aus Assistenzberufen (unter anderem Altenpflegehelferinnen und -helfer, Krankenpflegehelferinnen und -helfer). Daneben gibt es weitere Beschäftigte mit und ohne Ausbildung, zum Beispiel aus therapeutischen Berufen, Sozialer Arbeit, Hauswirtschaft, Bundesfreiwilligendienst sowie Praktikantinnen und Praktikanten.

Ebenso wie in der ambulanten Pflege herrscht auch in der stationären Pflege ein erheblicher Mangel an professionell Pflegenden.

In Deutschland gibt es derzeit vielerorts Wartelisten für einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung. Darauf weisen verschiedene Studien und Erfahrungsberichte hin. Zwar steigt die Zahl der stationären Pflegeeinrichtungen insgesamt, aber nicht proportional zum Anstieg der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen beziehungsweise entsprechend der Nachfrage. Insbesondere für Menschen mit hohem Pflege- oder Betreuungsbedarf, etwa bei fortgeschrittener Demenz, ist es mitunter schwierig, eine Einrichtung zu finden. Die Gründe hierfür werden vor allem im Fachkräftemangel sowie zum Teil auch in Schließungen von Pflegeeinrichtungen aufgrund von Insolvenzen gesehen.

Welche Leistungen erbringen stationäre Pflegeeinrichtungen?

Stationäre Pflegeeinrichtungen unterstützen pflegebedürftige Menschen in nahezu allen Lebensbereichen. Sie haben die Aufgabe, für ihre Gesundheit, ihre Pflege, Betreuung und Verpflegung sowie je nach Einrichtungsart gegebenenfalls für die Unterkunft zu sorgen. Dabei sollen Individualität, Wohlbefinden, Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Sicherheit im Vordergrund stehen. Weitere gesundheitliche Probleme und zusätzlicher Pflegebedarf sollen möglichst vermieden sowie Fähigkeiten erhalten und verbessert werden. Was genau zu den Leistungen der Einrichtungen gehört, ist in Landesrahmenverträgen zwischen Pflegeanbietern und Pflegekassen festgelegt.

Zu den Leistungen stationärer Pflegeeinrichtungen zählen beispielsweise:

  • Unterkunft, Verpflegung und hauswirtschaftliche Arbeiten (z. B. Raumreinigung, Wäschepflege)
  • Information und Beratung, z. B. zu Pflegemaßnahmen, Gesundheitsförderung, Hilfsmitteln
  • Hilfe bei der Alltagsgestaltung, der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei der Orientierung
  • Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Medikation, Wundversorgung
  • therapeutische Angebote, z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
  • Koordination der medizinischen Versorgung
  • Unterstützung bei Formalitäten, z. B. der Beantragung von Pflegeleistungen, behördlichen Fragen
  • verschiedene Komfortangebote (als privat zu zahlende Leistungen)

Es gibt viele stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland, die Pflegeschwerpunkte haben. Dazu gehört beispielsweise die Versorgung von Menschen mit schwerer Demenz, von beatmungspflichtigen Menschen oder von jungen Menschen mit Pflegebedarf.

Stationäre Pflegeeinrichtungen, die Leistungen nach dem § 72 SGB XI erbringen, sind auf Grundlage eines Versorgungsvertrags mit den Landesverbänden der Pflegekassen tätig. Welche Aufgaben im Einzelnen übernommen werden, vereinbart die Einrichtung mit der pflegebedürftigen Person beziehungsweise den Personen, die sie vertreten. Dies wird in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Den Rahmen gibt bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor.

Die Kosten für Leistungen der stationären Pflege werden unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil von der Pflegeversicherung (SGB XI) übernommen. Dies ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Zudem ist ein Eigenanteil zu leisten. Dieser setzt sich aus dem individuellen Pflegekostenbeitrag, den die Pflegeversicherung nicht übernimmt, sowie den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionen zusammen. Leistungen für die teilstationäre Pflege wie die Tagespflege werden nicht mit ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld verrechnet. Kosten, die nicht selbst getragen werden, können auf Grundlage einer Bedürftigkeitsprüfung von der Sozialhilfe (SGB XII §§ 61-66 Hilfe zur Pflege) abgedeckt werden.

Welche Anforderungen müssen die Einrichtungen erfüllen?

Allgemein ergeben sich die Anforderungen an die professionelle Pflege und die Pflegequalität aus fachlichen Leitlinien und Standards sowie ethischen und rechtlichen Dokumenten.

Für stationäre Pflegeeinrichtungen, die Leistungen auf Grundlage des SGB XI erbringen, gelten die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (§ 113 SGB XI ). Diese gibt es jeweils für die vollstationäre Pflege, für die Kurzzeitpflege und für Tagespflegeeinrichtungen.

Die Überprüfung der Pflegequalität erfolgt zum einen durch das interne Qualitätsmanagement der Einrichtungen selbst, zum anderen anhand verbindlicher Richtlinien regelmäßig sowie anlassbezogen durch den Medizinischen Dienst (MD) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (Careproof). Einrichtungen mit guten Ergebnissen werden alle zwei Jahre kontrolliert, ansonsten einmal jährlich. Außerdem ist dies anlassbezogen möglich, zum Beispiel nach einer Beschwerde. Die Ergebnisse dieser externen Prüfungen werden in Qualitätsberichten veröffentlicht. Allgemeine Informationen und übergeordnete Auswertungen zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen bieten die regelmäßigen Qualitätsberichte des MD. Diese erscheinen in der Regel alle drei Jahre.

Daneben prüfen die örtlichen Heimaufsichtsbehörden wiederkehrend oder anlassbezogen, ob das Heimgesetz des jeweiligen Bundeslands eingehalten wird. Dabei wird unter anderem untersucht, inwieweit Einrichtungen eine dem aktuellen Fachwissen entsprechende Betreuung und Wohnqualität sicherstellen. Einzelheiten zu diesen Prüfungen sind in den jeweiligen Bundesländern gesetzlich geregelt. Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, so kann diese verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Bei schwerwiegenden Mängeln kann der Betrieb untersagt und die Einrichtung geschlossen werden.

Die Pflegesicherheit für pflegebedürftige Menschen bestmöglich zu gewährleisten, ist eine grundlegende Anforderung an stationäre Pflegeeinrichtungen. Dies betrifft beispielsweise den Schutz vor Gesundheitsschäden durch Pflegefehler und schließt unter anderem die Prävention von Gewalt ein. Es gibt einige wissenschaftliche begründete Anhaltspunkte dafür, dass das Risiko für Gewaltvorkommnisse in der stationären Pflege im Vergleich zu anderen Pflege-Settings erhöht ist. Die hohe Relevanz des Themas Gewaltprävention in der stationären Pflege unterstreicht beispielsweise eine 2023 veröffentlichte Studie des ZQP.

Zur Förderung der Pflegesicherheit in Pflegeeinrichtungen trägt die Sicherheitskultur bei. Diese ist die Art und Weise, wie sich die Mitarbeitenden einer Organisation speziell für sicherheitskritische Probleme engagieren. Dabei können Instrumente unterstützen, welche die teaminterne Kommunikation stärken sowie die Reflexion und Lerneffekte fördern, beispielsweise digitale Berichts- und Lernsysteme (CIRS). Ein solches System für die Pflege, das Pflege-CIRS, wird derzeit vom ZQP im Rahmen des Projekts „PriO-a“ entwickelt.

Neben den Anforderungen, die sich aus dem SGB XI ergeben, müssen stationäre Pflegeeinrichtungen weitere bundesrechtliche und landesrechtliche Regelungen beachten. Verschiedene Kontrollinstanzen überprüfen die Einhaltung regelhaft oder anlassbezogen. Zum Beispiel:

  • Gesundheitsamt: Infektionshygiene
  • Behörde für Lebensmittelüberwachung: Lebensmittelhygiene
  • Apotheke: korrekte Arzneimittelversorgung durch die belieferte Einrichtung
  • Arbeitsschutzbehörde: Maßnahmen zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Berufsgenossenschaft: Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Rehabilitation
  • Prüfsachverständige: technische Anlagen
  • Umweltamt: betriebliche Abfall- und Schadstoffentsorgung
  • Eichbehörde: Sicherheit von Medizinprodukten
  • Zoll: Einhaltung der Meldepflicht von Mitarbeitenden

Was zeichnet gute stationäre Pflegeeinrichtungen aus?

Wodurch sich eine gute stationäre Pflegeeinrichtung auszeichnet, ist vor allem von den pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen zu bewerten. Ein zentraler Aspekt hierbei ist, dass ihre Erwartungen mit den Angeboten der Einrichtung übereinstimmen. Gleichzeitig gibt es fachliche Kriterien. Dazu gehören unter anderem diese Aspekte:

  • Das Personal ist freundlich, offen und hilfsbereit. Der Umgang ist respektvoll und das Recht auf Selbstbestimmung wird beachtet.
  • Informationen über Leistungen, Kosten und Qualität sind nachvollziehbar. Gleiches gilt für Arbeitsweisen, Grundsätze und Grenzen der Angebote. Vereinbarungen werden verbindlich umgesetzt.
  • Die Mitarbeitenden beraten bei allen Fragen rund um die Pflege. Die Zusammenarbeit mit Angehörigen wird aktiv gefördert.
  • Die Pflege ist sicher und entspricht dem aktuellen Fachwissen. Anerkannte Pflegestandards werden angewendet. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) werden möglichst vermieden.
  • Die Pflegenden sind für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert. Dazu finden regelmäßig Schulungen, Fort- oder Weiterbildungen statt.
  • Es gibt betriebsinterne Verfahrensregeln. Darin sind Zuständigkeiten und Vorgehensweisen in bestimmten Fällen festgelegt, etwa bei Notfällen und im Umgang mit Fehlern sowie Beschwerden.
  • Der Umgang mit Beschwerden und Fehlern ist offen und es wird rasch und wirksam hierauf reagiert.
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention werden umgesetzt. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Bewegung, Ernährung, geistige Aktivität, Konflikt- und Gewaltprävention.
  • Die medizinische und weitere therapeutische Versorgung wird organisiert. Die Einrichtung arbeitet mit ärztlichen und therapeutischen Praxen, Apotheken, Kliniken und Hospizdiensten zusammen.
  • Die Einrichtung bietet über den Tag verteilt unterschiedliche Möglichkeiten zur Beschäftigung an, wie Singen, Werken oder Ausflüge. Die soziale Einbindung in der Einrichtung wird gefördert.
  • Die Gemeinschaftsräume sind freundlich, wohnlich, sauber und mit altersgerechten, bequemen Möbeln ausgestattet. Lärm und Enge werden vermieden.
  • Die Wünsche zur Auswahl, Belegung und Gestaltung der privaten Zimmer wird berücksichtigt.
  • Die Privatsphäre wird so gut wie möglich geschützt. Rückzug und Besuche sind jederzeit möglich.
  • Das Verpflegungsangebot ist gesund und appetitlich. Individuelle Bedürfnisse werden berücksichtigt. Zwischenmahlzeiten und Getränke stehen jederzeit zur Verfügung.

Hinweise für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Suche nach einem passenden Pflegeheim

Ein individuell passendes Pflegeheim ist nicht immer leicht zu finden. Oftmals sind mehrere Anfragen nötig. Das ZQP bietet Informationen und Tipps für die Suche nach einem Pflegeheim.

Informationen und rechtliche Beratung zu Verträgen mit stationären Pflegeeinrichtungen bieten unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund sowie die Verbraucherzentrale.

Probleme mit der stationären Pflegeeinrichtung

Informationen zum Vorgehen bei Problemen mit der Pflegeeinrichtung finden Sie auf unserer Seite zu Problemen in der Pflege.

Informationen zur Pflegequalität

Der ZQP-Ratgeber Stationäre Pflege bietet konkrete Hinweise, um besser nachvollziehen zu können, ob die professionelle Pflege einer stationären Pflegeeinrichtung angemessen und fachgerecht ist, zum Beispiel bei der Körperpflege, bei Schmerzen oder Demenz.

Titelseite der Broschüre „Stationäre Pflege - Gute professionelle Pflege erkennen“

Ratgeber

Stationäre Pflege - Gute professionelle Pflege erkennen

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2023 Nächste vollständige Überarbeitung: 10.07.2028